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   VG Berlin, 07.08.1995 - 3 A 584.95   

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https://dejure.org/1995,15621
VG Berlin, 07.08.1995 - 3 A 584.95 (https://dejure.org/1995,15621)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.08.1995 - 3 A 584.95 (https://dejure.org/1995,15621)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. August 1995 - 3 A 584.95 (https://dejure.org/1995,15621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine Oberschulklasse ; Voraussetzungen für Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren; Kriterien für die Zulassung zu einer bestimmten Oberschule im Falle des Überhanges der Bewerbungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18

    Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Gesamtschule oder Oberschule

    Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.).
  • VG Potsdam, 29.07.2019 - 12 L 551/19

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zuweisung eines Schülers auf eine bestimmte

    Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.).
  • VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer

    Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.).
  • VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 616/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer

    Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.).
  • VG Potsdam, 23.07.2019 - 12 L 546/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der

    Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.).
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