Rechtsprechung
VG Berlin, 07.08.1995 - 3 A 584.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine Oberschulklasse ; Voraussetzungen für Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren; Kriterien für die Zulassung zu einer bestimmten Oberschule im Falle des Überhanges der Bewerbungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73
Justizverwaltungsakt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76
Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …
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- BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 13.01.1982 - 7 C 95.80
Pflichtfremdsprache - Bremer Orientierungsstufe - Elterliches Erziehungsrecht - …
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- VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Gesamtschule oder Oberschule
Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.). - VG Potsdam, 29.07.2019 - 12 L 551/19
Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zuweisung eines Schülers auf eine bestimmte …
Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.). - VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19
Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer …
Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.). - VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 616/19
Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer …
Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.). - VG Potsdam, 23.07.2019 - 12 L 546/19
Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der …
Als für die Verwirklichung dieser Grundrechte wesentliche Entscheidungen müssen sie daher vom Gesetzgeber selbst festgelegt werden und dürfen nicht der Regelung durch die Schulverwaltung überlassen bleiben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. August 1995 - 3 A 584.95 -, juris Rn. 6 f.).